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Steuerbefreiung für private Solaranlagen (PV-Anlagen) und Heimspeicher

Seit dem 01.01.2023 gilt für PV-Anlagen (Solarstromanlagen) und deren Peripheriegeräte zum Erstellen einer Solarstromanlage, wie z.B. Heimspeicher (Akkus / Batterien), Wechselrichter, Balkonkraftwerke und dazugehöriges Montagematerial eine Steuerentlastung für Privathaushalte mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland.

Eine Lieferung zum ermässigten Mehrwertsteuersatz nach §12 Abs.3 Nr.1 UstG (neu) kann nur erfolgen, wenn die Gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Sollte nach der Beauftragung, Bezahlung oder bei bereits gelieferten Produkten weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigt werden, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die nicht nach der neuen Gesetzgebung von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen. Wir behalten uns vor, fällige MwSt. Beträge ggf. nachzufordern.